|
Anklagen
abwenden.
|
|
Schaden
begrenzen.
|
|
Persönliche und
wirtschaftliche
Existenz sichern.
|
|
|
Handeln vor der Verhandlung heißt clever handeln.
Speziell auf die Baubranche werfen Staatsanwaltschaften ein immer genaueres Auge. Stichworte: Wettbewerbs-, Insolvenz-, Umweltdelikte, illegale Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. Steht erst die Anklage, folgt meistens eine Verurteilung. Eventuell ebenso Existenz bedrohend wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug bei Verkehrsstraftaten.
Das Einschalten eines Anwalts schon bei ersten akuten Verdachtsmomenten kann Existenzen retten. Straf-, Strafprozessrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht zählen seit der Ausbildung zu meinen Hauptinteressengebieten. Als Fachanwältin für Strafrecht und in spezieller Kombination mit der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht. Mein Plädoyer: Konditionen verhandeln, statt Vorstrafen riskieren. Streiten nur, wenn gestritten werden muss. |