Logo der Rechtsanwältin Dr. Birgit Paethow-Thöne Fachanwältin für Architektenrecht Dr. Birgit Paetow-Thöne
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DATENSCHUTZ
Architektenrecht
Sicheres
Vertrags-
management.

Prophylaxe in
Vergütungs-,
Haftungs- und
Gewährleistungs-
fragen.

Künstlerische Freiheit
braucht festen Boden unter den Füßen.


Architekten und Fachingenieure sitzen in ihrem Aufgabenbereich als Künstler, spezialisierte Techniker, Dienstleister und Handwerker bei Streitigkeiten um ein Bauprojekt schnell zwischen allen Stühlen. Zum einen die gemeinsame Verantwortung mit allen am Bau Beteiligten. Zuzüglich der Faktoren "Kostendruck" und "Kostensicherheit" in eigenen wie fremden Betriebsangelegenheiten. Dagegen stehend und funktionsunabhängig: die Herausforderung, ständig kreativ sein zu müssen.

Als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht bin ich seit über 10 Jahren in dieser Komplexität möglicher Fragestellungen zu Hause. Beratend wie vertretend. Vom Anbahnen eines Vertrages über den Vertragsabschluss und sein Erfüllen bis hin zur Schlussrechnung und dem Begleiten bei Planungs- oder Ausführungsmängeln – für jede Projektphase gilt auch juristisch: Ein solide gesetztes Fundament ist bei späteren Instabilitäten durch nichts zu ersetzen.
© Rechtsanwältin Dr. Birgit Paetow-Thöne