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Vertrags-
gestaltung nach
BGB und VOB
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Leistungs-,
Vergütungs- und
Haftungsfragen
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Durchsetzung oder
Abwehr von
Mängelansprüchen
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Der beste Prozess ist der, der nie geführt wird.
Bauen heißt, einen Standpunkt einnehmen. Ihn zu vertreten hat zwei Seiten: Auftraggeber und Auftragnehmer. Als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht kenne ich beide. Ihre rechtlichen Fragestellungen zu beantworten, ist seit über 10 Jahren ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Betreuend, beratend, in allen Projektphasen jeder Größenordnung. Praxisorientiert vor oder hinter den Kulissen. Umfassend vom Einzelproblem bis zum gesamten Vertragswerk. Gerichtlich wie außergerichtlich. Auf Wunsch in Zusammenarbeit mit sowohl technischen als auch baubetrieblichen Sachverständigen. Und stets unter der Prämisse "Je früher, desto günstiger für beide Parteien". |